Für ÄrzteApprobation
— Für Ärzte

Ihre Approbation.

— Die Approbation ist die staatliche Zulassung zur Ausübung des Arztberufs in Deutschland. Wir begleiten Sie durch den gesamten Anerkennungsprozess.

— Was ist das?

Die Approbation ist unbefristet und bundesweit gültig.

Ohne Approbation — oder zumindest eine befristete Berufserlaubnis — darf niemand in Deutschland ärztlich tätig werden, weder in einer Klinik noch in einer Praxis. Die Approbation selbst ist im Gegensatz zur Berufserlaubnis dauerhaft, an keinen bestimmten Arbeitsort gebunden und muss nur einmal erteilt werden.

Zuständig ist die Approbationsbehörde des Bundeslandes, in dem Sie arbeiten oder Ihren Wohnsitz nehmen möchten — die genauen Abläufe und Bearbeitungszeiten unterscheiden sich je nach Bundesland spürbar.

— Aktuelle Rechtsänderung (Stand 2026)

Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen tritt am 1. November 2026 in Kraft. Ab diesem Stichtag wird die Kenntnisprüfung der Regelweg für Ärztinnen und Ärzte mit einem Studienabschluss außerhalb der EU/EWR; der dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsvergleich wird nur noch wahlweise angeboten. Für Anträge, die vorher gestellt wurden, gibt es Übergangsregelungen. Sprechen Sie uns an, wir ordnen gemeinsam ein, was das für Ihre individuelle Situation bedeutet.

— Der Weg zur Approbation

Zwei mögliche Wege.

Kenntnisprüfung

Der Regelweg für die meisten Ärztinnen und Ärzte mit Abschluss außerhalb der EU/EWR: eine staatliche Prüfung, die Ihr medizinisches Wissen auf dem Niveau eines deutschen Staatsexamens nachweist. Die Prüfung findet praxisnah statt und ist zweimal wiederholbar — insgesamt haben Sie also drei Versuche.

Gleichwertigkeitsfeststellung

Bei Abschlüssen aus der EU/EWR wird die Gleichwertigkeit meist direkt anhand der eingereichten Dokumente festgestellt. Bei wesentlichen Unterschieden zur deutschen Ausbildung kann ergänzend ein Anpassungslehrgang oder eine Prüfung verlangt werden.

— Voraussetzungen

Was Sie mitbringen sollten.

Abgeschlossenes Studium

Ein Medizinstudium, das im Herkunftsland zur selbstständigen Ausübung des Arztberufs berechtigt, mit amtlich beglaubigten und übersetzten Unterlagen.

Sprachniveau B2 / C1

Allgemeinsprachlich mindestens B2, für die Fachsprachprüfung (FSP) wird praktisch C1-Niveau in medizinischer Fachkommunikation vorausgesetzt.

Gesundheitliches Attest

Ein aktuelles ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung sowie ein Führungszeugnis.

— Wie lange dauert es?

Die Bearbeitungsdauer schwankt stark je nach Bundesland, Herkunftsland und individueller Ausgangslage — realistisch sollten Sie mit mehreren Monaten bis über ein Jahr rechnen. Der größte Zeitfaktor ist meist nicht der Antrag selbst, sondern das vollständige und formal korrekte Einreichen aller beglaubigten Dokumente.

Parallel zum laufenden Verfahren können Sie in der Regel eine Berufserlaubnis beantragen — eine zeitlich und örtlich begrenzte Übergangslösung, die eine ärztliche Tätigkeit oft schon nach wenigen Wochen ermöglicht, während die eigentliche Approbation noch bearbeitet wird.

Wir begleiten Sie durch den Prozess.

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