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Personalplanung Kliniken10 min Lesedauer

Assistenzärzte: Arbeitnehmerüberlassung oder Direktanstellung - Vorteile und Nachteile im Vergleich

Eine Assistenzärztin über Arbeitnehmerüberlassung kostet eine Klinik im Jahr mindestens 138.000 Euro, eine Direktanstellung 96.000 bis 120.000 Euro. In der Anerkennungsphase ist Überlassung zudem meist ausgeschlossen.

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Dr. Steffen Zoller
26. Oktober 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • Kosten: In unserer Modellrechnung kostet eine überlassene Assistenzärztin mindestens 138.000 Euro im Jahr, eine Direktanstellung samt Honorar für die Besetzung 96.000 bis 120.000 Euro.

  • Weiterbildung: Das AÜG erlaubt höchstens 18 Monate in derselben Klinik, die Facharztweiterbildung dauert mehrere Jahre.

  • Anerkennung: Solange der Aufenthaltstitel die Zustimmung der Bundesagentur braucht, schließt § 40 AufenthG Überlassung aus.

Was unterscheidet Arbeitnehmerüberlassung von einer Direktanstellung?

Rund 3.000 ärztliche Vollkräfte arbeiteten 2024 in deutschen Krankenhäusern ohne direktes Beschäftigungsverhältnis, gut 30 Prozent mehr als 2018.

Arbeitnehmerüberlassung bedeutet, dass eine Ärztin bei einem Personaldienstleister angestellt ist und einer Klinik für einen begrenzten Zeitraum überlassen wird; die Klinik zahlt dafür einen Stundensatz. Bei einer Direktanstellung schließt die Klinik den Arbeitsvertrag selbst und zahlt gegebenenfalls einmalig ein Honorar für die Besetzung der Stelle.

Was kostet eine Assistenzarztstelle über Überlassung im Vergleich?

In unserer Modellrechnung kostet eine überlassene Assistenzärztin die Klinik über zwölf Monate mindestens 138.000 Euro, eine Direktanstellung samt einmaligem Honorar für die Besetzung rund 96.000 bis 120.000 Euro. Das Honorar ist nach zwei bis sieben Monaten wieder eingespielt, weil die laufenden Kosten der Überlassung deutlich höher liegen. Die Rechnung arbeitet mit öffentlich verfügbaren Werten; Angebotspreise einzelner Dienstleister können davon abweichen.

Modellrechnung, zwölf Monate

Direktanstellung

Arbeitnehmerüberlassung

Laufende Kosten pro Monat

6.866 bis 8.016 €

mindestens 11.479 bis 13.774 €

Einmalig

13.733 bis 24.047 € Honorar für die Besetzung

Ablöse, falls die Klinik später übernimmt

Summe

96.000 bis 120.000 €

mindestens 138.000 bis 165.000 €

Annahmen der Modellrechnung:

  • Tarif: TV-Ärzte/VKA ab 1. Juni 2026, Ä 1, Stufen 1 bis 4, also 5.722 bis 6.680 Euro brutto im Monat, dazu rund 20 Prozent Arbeitgeberanteile.

  • Überlassung: 75 bis 90 Euro Stundenlohn der Ärztin, geschätzt von einem Stellenportal; 173,92 Stunden im Monat, bezahlt an 220 von 250 Arbeitstagen (30 Urlaubstage).

  • Honorar für die Besetzung: einmalig 20 bis 30 Prozent des ersten Jahresbruttos.

  • In beiden Modellen nicht enthalten: Dienste, Zulagen, Bereitschaft und Krankheitstage.

Die Spalte zur Überlassung ist damit bewusst zu niedrig angesetzt. Sie enthält nur den Lohn der Ärztin; Personaldienstleister werben mit Stundenlöhnen von bis zu 90 Euro, und der Aufschlag des Dienstleisters kommt hinzu.

Wie hoch dieser Aufschlag bei Ärztinnen und Ärzten ist, lässt sich öffentlich nicht belegen. Nach Auskunft der Hessischen Krankenhausgesellschaft weisen Verleihverträge ihn regelhaft nicht gesondert aus, sondern vereinbaren einen Stundensatz. Für die Pflege im Rhein-Main-Gebiet berichten Brancheninsider, dass bei der Leihkraft oft weniger als die Hälfte des Preises ankommt.

Aus derselben Landtagsantwort stammt ein zweiter Kostenpunkt. Wer eine überlassene Kraft später fest übernehmen will, zahlt in der Regel eine zusätzliche Ablöse. Die Direktanstellung fällt dann trotzdem an, nur später und teurer. Die übliche Spanne für Besetzungshonorare von 20 bis 30 Prozent des ersten Jahresbruttos wird nur bei Vertragsschluss fällig; in Gesprächen aus dem Markt wird 30 Prozent als typischer Satz genannt.

Wie verbreitet ist Arbeitnehmerüberlassung im ärztlichen Dienst?

2024 arbeiteten in deutschen Krankenhäusern 3.043 ärztliche Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis, das sind 1,7 Prozent des ärztlichen Dienstes. Seit 2018 ist diese Gruppe um rund 30 Prozent gewachsen, die direkt angestellten Vollkräfte um knapp 10 Prozent. Das zeigen die Destatis-Tabellen in der Antwort der Bundesregierung, Drucksache 21/8220 vom 25. September 2026.

Bei Ärztinnen und Ärzten ohne Facharztkompetenz, also überwiegend Assistenzärztinnen und Assistenzärzten, liegt der Anteil mit 765 Vollkräften bei 0,9 Prozent. Überlassung ist im ärztlichen Dienst damit vor allem ein Instrument für Fachärzte. Zwischen den Ländern gehen die Werte deutlich auseinander:

Bundesland

Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis (alle Ärzte)

Anteil alle Ärzte

Anteil ohne Facharztkompetenz

Bremen

97

5,3 %

5,5 %

Sachsen-Anhalt

163

3,3 %

1,8 %

Hessen

407

3,2 %

2,3 %

Bayern

788

2,7 %

1,9 %

Brandenburg

92

1,9 %

0,3 %

Mecklenburg-Vorpommern

72

1,9 %

0,9 %

Berlin

180

1,8 %

1,3 %

Baden-Württemberg

359

1,6 %

0,4 %

Rheinland-Pfalz

115

1,5 %

1,1 %

Hamburg

86

1,4 %

0,4 %

Niedersachsen

182

1,2 %

0,6 %

Saarland

30

1,2 %

0,4 %

Schleswig-Holstein

73

1,2 %

unter 0,1 %

Sachsen

91

1,0 %

0,7 %

Thüringen

43

0,9 %

0,3 %

Nordrhein-Westfalen

266

0,6 %

0,1 %

Deutschland

3.043

1,7 %

0,9 %

Quelle: Destatis, Grunddaten der Krankenhäuser 2024, Vollkräfte im Jahresdurchschnitt, eigene Berechnung (Anteil an allen Vollkräften mit und ohne direktes Beschäftigungsverhältnis). Die Kategorie umfasst neben Leiharbeit auch Honorar- und Gestellungskräfte; eine reine Leiharbeitsquote weist die Statistik nicht aus.

Warum ist Überlassung in der Anerkennungsphase meist ausgeschlossen?

Braucht der Aufenthaltstitel die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit, darf die Ärztin nicht als Leiharbeitnehmerin arbeiten. § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG schreibt vor, dass die Zustimmung in diesem Fall zu versagen ist. Die Behörde hat dabei keinen Ermessensspielraum.

In der Anerkennungsphase ist die Zustimmung der Regelfall. Eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16d AufenthG berechtigt zur Beschäftigung nur, wenn die Bundesagentur zugestimmt hat oder die Beschäftigungsverordnung eine Ausnahme vorsieht.

Mit Approbation sieht es anders aus. Die Blaue Karte EU nach § 18g AufenthG wird ohne Zustimmung erteilt, wenn das Gehalt die reguläre Grenze erreicht, 2026 sind das nach Angaben der Bundesagentur 50.700 Euro im Jahr. Das Tarifentgelt einer Assistenzärztin liegt darüber. Mit einer solchen Blauen Karte ist Überlassung möglich, ebenso nach mehrjähriger Beschäftigung im Inland.

Die zweite Grenze ist die Berufserlaubnis, mit der viele Ärztinnen und Ärzte vor der Approbation arbeiten. Nach § 10 Abs. 2 BÄO kann sie auf bestimmte Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen beschränkt werden; nach unserem Stand bleibt das auch in der Fassung ab 1. November 2026 so. Die Behörden fragen die geplante Einrichtung schon im Antrag ab, so etwa das Formular des Landesamts in Rheinland-Pfalz.

Ein Modell mit wechselnden Einsatzorten passt dazu nicht. Wie die Berufserlaubnis im Einzelnen funktioniert, erklären wir in unserem Beitrag zur Berufserlaubnis.

Für Kliniken heißt das: Wer internationale Ärztinnen und Ärzte in der Anerkennung gewinnen will, muss sie in der Regel selbst anstellen. Wir arbeiten daran, die Prüfung solcher Voraussetzungen je Bundesland früher im Verfahren verfügbar zu machen.

Was bedeutet die 18-Monats-Grenze für die Weiterbildung?

Eine überlassene Ärztin darf höchstens 18 aufeinanderfolgende Monate in derselben Klinik arbeiten. So regelt es die Höchstüberlassungsdauer in § 1 Abs. 1b AÜG. Eine Facharztweiterbildung dauert mehrere Jahre und verlangt, dass ein von der Ärztekammer befugter Arzt die Zeiten bescheinigt.

Wird die Grenze überschritten, ist der Vertrag mit dem Verleiher unwirksam, und es gilt ein Arbeitsverhältnis mit der Klinik als zustande gekommen. Das gilt nur, wenn die Ärztin nicht schriftlich widerspricht. Es droht ein Bußgeld. Ein Tarifvertrag der Einsatzbranche kann die Frist verlängern; ob das für Ihr Haus gilt, hängt vom anwendbaren Tarifwerk ab.

Nach neun Monaten im selben Haus greift außerdem der Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaft (§ 8 Abs. 4 AÜG). Für eine Stelle, die über die gesamte Weiterbildung besetzt bleiben soll, ist Überlassung damit kein Dauermodell. Spätestens nach anderthalb Jahren steht die Klinik wieder vor der Entscheidung, die sie mit einer Direktanstellung am Anfang getroffen hätte.

Gilt die Rechnung auch für Fachärzte?

Ja, bei Fachärzten ist der Abstand in Euro sogar größer. Eine Fachärztin in den ersten sechs Facharztjahren (Ä 2, Stufe 1 und 2) kostet in Direktanstellung samt Honorar für die Besetzung im ersten Jahr 127.000 bis 147.000 Euro. Über Überlassung sind es mindestens 184.000 bis 220.000 Euro, gerechnet mit den 100 bis 120 Euro Stundenlohn, die dasselbe Stellenportal für Fachärzte schätzt.

Modellrechnung, zwölf Monate

Assistenzärztin (Ä 1, Stufe 1 bis 4)

Fachärztin (Ä 2, Stufe 1 und 2)

Direktanstellung inkl. Honorar für die Besetzung

96.000 bis 120.000 €

127.000 bis 147.000 €

Überlassung, nur Stundenlohn

mindestens 138.000 bis 165.000 €

mindestens 184.000 bis 220.000 €

Honorar eingespielt nach

2 bis 7 Monaten

2 bis 6 Monaten

Tarifwerte: TV-Ärzte/VKA ab 1. Juni 2026, Annahmen wie im Rechenbeispiel oben.

Kliniken nutzen Überlassung bei Fachärzten häufiger: 2024 arbeiteten 2,3 Prozent der fachärztlichen Vollkräfte ohne direktes Beschäftigungsverhältnis, bei Ärzten ohne Facharztkompetenz waren es 0,9 Prozent. Die 18-Monats-Grenze betrifft hier keine Weiterbildung mehr, wohl aber jede Stelle, die dauerhaft besetzt bleiben soll, und nach neun Monaten gilt auch hier gleiche Bezahlung. Für Fachärztinnen aus Drittstaaten mit Approbation und Blauer Karte greift der Ausschluss nach § 40 AufenthG dagegen meist nicht, weil die Karte bei diesem Gehalt ohne Zustimmung erteilt wird. Bei Fachärzten zählt deshalb vor allem das wirtschaftliche Argument.

Wann ist Überlassung trotzdem das richtige Instrument?

Für kurzfristige Lücken bleibt Überlassung sinnvoll: eine Elternzeitvertretung, ein Ausfall im Dienstplan, ein fachärztlicher Engpass über wenige Wochen. Eine Direktanstellung braucht Vorlauf, bei internationalen Ärztinnen und Ärzten oft Monate bis zur Berufserlaubnis. Diese Zeit lässt sich mit Überlassung überbrücken.

Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft zieht diese Linie. Sie fordert, Leiharbeit auf ihren ursprünglichen Zweck zu begrenzen, also den Ausgleich von Belastungsspitzen, und hat die Einschränkung der Leiharbeit 2024 erneut in ihr Positionspapier zur Fachkräftesicherung aufgenommen.

Öffentliche Kliniken müssen zusätzlich das Vergaberecht beachten. Die Überlassung von medizinischem Personal zählt vergaberechtlich zu den sozialen und anderen besonderen Dienstleistungen; ab 750.000 Euro Auftragswert ist EU-weit auszuschreiben. Mit den Jahreskosten von oben erreichen vier bis sechs überlassene Vollzeitstellen diese Schwelle in einem einzigen Jahr. Der Hessische Rundfunk hat im Oktober 2026 über ein Universitätsklinikum berichtet, das Pflege-Leiharbeit über Jahre offenbar ohne Ausschreibung gebucht hat; die Klinik prüft die Vorwürfe.

Unsere Einordnung: Für eine Assistenzarztstelle, die über die Weiterbildung hinweg besetzt bleiben soll, ist Überlassung die teurere Lösung mit mehr rechtlichen Bruchstellen. Bei Ärztinnen und Ärzten aus Drittstaaten in der Anerkennung kommt sie meist gar nicht in Frage. Wo eine Stelle dauerhaft gebraucht wird, hat sich die Direktanstellung nach unserer Rechnung meist nach zwei bis sieben Monaten bezahlt gemacht.

Wie besetzen Sie eine Assistenzarztstelle dauerhaft?

Drei Fragen entscheiden darüber, wie schnell eine internationale Direktanstellung gelingt: Wie weit ist das Anerkennungsverfahren der Ärztin, liegen die Sprachnachweise vor, und hat Ihre Abteilung die nötige Weiterbildungsbefugnis? Wer das vor dem ersten Gespräch klärt, kann den Start realistisch planen. Den Weg bis zur Approbation beschreiben wir in Approbation Schritt für Schritt.

MediSteg arbeitet für Kliniken deutschlandweit. Wir stimmen Fachrichtung und Bedürfnisse ab und begleiten Klinik und Ärztin durch das Anerkennungsverfahren bis zur Approbation. Wann eine internationale Ärztin einen Job anfangen kann, hängt vor allem davon ab, wie weit ihr Anerkennungsverfahren ist. Deshalb arbeiten wir auch mit Ärztinnen und Ärzten, die bereits in Deutschland leben und deren Sprachnachweise und Unterlagen vorliegen bzw. ihre Approbation auch bereits beschieden ist. Wir begleiten Klinik und Ärztin von der ersten Abstimmung über die Berufserlaubnis bis zur Approbation, für die Ärztinnen und Ärzte kostenfrei.

Sie wollen eine Assistenzarztstelle dauerhaft besetzen? Nennen Sie uns Fachrichtung, Standort und gewünschten Beginn über unser Kontaktformular. Wir melden uns mit einer Einschätzung, welche Ärztinnen und Ärzte für Ihre Stelle in Frage kommen.

Systemhinweis und Änderungsprotokoll

Rechtsstand 26. Oktober 2026: AufenthG, AÜG und BÄO in der geltenden Fassung. Am 1. November 2026 tritt das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen in Kraft; es ändert unter anderem § 10 BÄO. Die Personalzahlen stammen aus der Destatis-Krankenhausstatistik 2024, die Kostenwerte aus dem TV-Ärzte/VKA und eigenen, im Text benannten Annahmen. Verrechnungssätze der Personaldienstleister sind nicht öffentlich.

Dieser Beitrag gibt den allgemeinen Verfahrensstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.


26.10.2026

Erstveröffentlichung

27.10.2026

Kurzüberblick, gekennzeichnete Modellrechnung und Abschnitt zur dauerhaften Besetzung ergänzt

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