Innere Medizin und Chirurgie
Die beiden Prüfungsfächer, auf die sich die Kenntnisprüfung bezieht. Im Zentrum steht die Patientenvorstellung: Anamnese, Untersuchung, Befundinterpretation und das weitere Vorgehen.
— Sie ersetzt den Nachweis, dass Ihre Ausbildung der deutschen gleichwertig ist. Ab dem 1. November 2026 wird sie für Abschlüsse aus Drittstaaten zum Regelweg. Wir begleiten Sie durch die Vorbereitung.
Bei Abschlüssen aus Drittstaaten prüft die Behörde, ob Ihre Ausbildung der deutschen gleichwertig ist. Stellt sie wesentliche Unterschiede fest, werden diese über die Kenntnisprüfung ausgeglichen. Geprüft wird also nicht Ihr gesamtes Studium, sondern der Stand Ihres medizinischen Wissens auf dem Niveau des deutschen Staatsexamens.
Die Kenntnisprüfung ist in § 37 der Approbationsordnung für Ärzte geregelt. Sie ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung, findet an einem Tag statt, dauert je Antragstellerin oder Antragsteller mindestens 60 und höchstens 90 Minuten und bezieht sich auf Innere Medizin und Chirurgie.
Das Gesetz zur Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Berufsqualifikationen in Heilberufen tritt am 1. November 2026 in Kraft. Der Bundestag hat es am 26. März 2026 beschlossen, der Bundesrat am 8. Mai zugestimmt.
Ab diesem Stichtag wird die direkte Kenntnisprüfung bei Drittstaatsabschlüssen zum Regelfall, die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung wird nur noch wahlweise angeboten. Wer den direkten Weg wählt, muss Curricula und Stundennachweise nicht mehr übersetzen, vervielfältigen und beglaubigen lassen — genau der Block, der Verfahren bisher am häufigsten verzögert hat. Die Bundesregierung rechnet damit, dass rund 80 Prozent der Antragstellenden künftig direkt in die Prüfung gehen.
Wie die Prüfung im Regelfall konkret ausgestaltet wird, soll erst in der Approbationsordnung geregelt werden. Die Bundesärztekammer hat das in der Anhörung kritisiert. Wer sein Verfahren über den Jahreswechsel plant, sollte die Verordnungsänderung im Blick behalten — wir informieren Sie, sobald sich der Stand ändert.
Die beiden Prüfungsfächer, auf die sich die Kenntnisprüfung bezieht. Im Zentrum steht die Patientenvorstellung: Anamnese, Untersuchung, Befundinterpretation und das weitere Vorgehen.
Notfallmedizin, klinische Pharmakologie, bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der Berufsausübung. Diese Themen kommen als Fragen hinzu, nicht als eigener Prüfungsteil.
Die Behörde kann ein weiteres Fach benennen, in dem sie bei Ihrem Abschluss einen wesentlichen Unterschied gesehen hat. Welches das ist, steht in Ihrem Bescheid — lesen Sie ihn genau.
Die Kenntnisprüfung ist zweimal wiederholbar, insgesamt stehen Ihnen also drei Versuche zu. Entscheidend ist ein Punkt, der im Alltag regelmäßig unterschätzt wird: Nicht bestandene Prüfungen aus anderen Bundesländern werden angerechnet. Ein Wechsel des Bundeslands setzt den Zähler nicht zurück.
Daraus folgt eine praktische Empfehlung. Schließen Sie die Sprache zuerst ab. Wer die Kenntnisprüfung mit unsicherem Deutsch angeht, verbraucht einen von drei Versuchen an einer Hürde, die eigentlich keine fachliche ist.
Die Approbationsordnung sieht vor, dass die Länder eine Prüfung innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung ermöglichen sollen. Die Praxis sieht in mehreren Ländern anders aus — Rheinland-Pfalz nennt in seinem Merkblatt eine Wartezeit von etwa sechzehn Monaten. Zwischen Anspruch und Kapazität liegt eine spürbare Lücke.
Diese Zeit müssen Sie nicht untätig verbringen. Parallel zum laufenden Verfahren lässt sich in der Regel eine Berufserlaubnis beantragen, die eine ärztliche Tätigkeit oft schon nach wenigen Wochen ermöglicht — und die Ihnen zugleich den Klinikalltag verschafft, aus dem die Prüfung ihre Fälle nimmt.
Lesen Sie, welches Zusatzfach die Behörde festgelegt hat. Es ist der einzige individuelle Teil der Prüfung und wird am häufigsten übersehen.
Üben Sie die Patientenvorstellung laut, nicht schriftlich. Geprüft wird ein Gespräch, kein Aufsatz.
Arbeiten Sie die Ergänzungsgebiete früh durch. Strahlenschutz und Rechtsfragen der Berufsausübung sind in vielen Herkunftsländern anders geregelt als hier.
Nutzen Sie eine Hospitation, wenn Sie eine bekommen. Innere Medizin und Chirurgie sind die Prüfungsfächer — und die Fächer, in denen Sie hospitieren sollten.
Mit bestandener Kenntnisprüfung, nachgewiesenen Sprachkenntnissen , gesundheitlicher Eignung und Zuverlässigkeit wird die Approbation erteilt. Sie gilt dann unbefristet, bundesweit und unabhängig von Ihrer Beschäftigungsstelle.
Das gesamte Anerkennungsverfahren Schritt für Schritt, mit Fristen und Zuständigkeiten →
Tragen Sie sich kostenlos in unseren Kandidaten-Pool ein — wir melden uns mit konkreter Unterstützung. Für Sprachkurse und Prüfungsvorbereitung arbeiten wir mit Match Doctors by Lingoda zusammen.
Stand: August 2026.
Dieser Überblick gibt den allgemeinen Verfahrensstand wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte erteilt die Approbationsbehörde Ihres Bundeslandes.